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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dort­mund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Gültigkeitsbereich der Erkärung

Diese Erklärung gilt für den Webauftritt [www.]opt-in.tu-dortmund.de.

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 01.05.2024
Zuletzt geprüft am: 01.06.2024

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
  • Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent nicht alle den erforderlichen Kontrast.
  • Einzelne Begriffe aus Fremdsprachen auf der deutschen Version der Website. Diese Begriffe werden von der Sprachausgabe möglicherweise deutsch ausgesprochen.

Gründe:

  • Nicht alle bereitgestellten PDF-Dokumente konnten bisher in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Wir haben leider keinen oder nur sehr begrenzten Einfluss auf von externen Anbietern zugelieferte PDFs (z.B. Publikationen, Manuskripte, Stellenangebote).
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
  • Die Auszeichnung von einzelnen fremdsprachigen Begriffen in der deutschen Version der Website der TU Dortmund konnte bislang nicht umgesetzt werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle von nicht bar­ri­e­re­frei­en Unterlagen nutzen Sie bitte das unten angegebene Anregungs-Formular.
  • Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden.
  • Mit dem Kontrastschalter können unzureichende Kontraste bei Überschriften und in der Navigationsleiste ausgeglichen werden.

Anregungen und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt zur technisch verantwortlichen Person

Formular für Anregungen

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf

Weiterführende In­for­ma­ti­onen zur Barrierefreiheit an der TU Dort­mund

TU Dort­mund inklusiv: Eine Übersicht über Maß­nahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu An­ge­boten und Ansprechpersonen.

DoBuS: Der Bereich Be­hin­derung und Studium der TU Dort­mund bietet Beratung und Dienstleistungen für Stu­die­ren­de und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Be­hin­de­run­gen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. 

Die TU Dort­mund bietet In­for­ma­ti­onen über ihr Profil in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an.